Rahmenbedingungen 

Betreuungszeiten/ Pflegeerlaubnis

Meine Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:00 Uhr - 15:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen ist meine Kindertagespflegestätte geschlossen.


Ich betreue Kinder im Alter von 6 Monaten - 3 Jahren und bin im Besitz einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gem.§43 Sozialgesetzbuch VII. (SGB VII.).

In meiner Kindertagespflegestätte biete ich 5 Pflegeplätze an.

Qualifizierungen/ Fortbildungen/ Kurse

Den Vertiefungskurs I. und II. in der Qualifizierung zur Kindertagespflege habe ich im Juni 2017 erfolgreich beendet.

Mir liegt viel daran auch in Zukunft regelmäßig an Fort - und Weiterbildungen teilzunehmen.

Den Erste- Hilfe Kurs am Kind werde ich alle 2 Jahre auffrischen

Urlaub/ Vertretung

Meinen Urlaub werde ich rechtzeitig bekannt geben. Falls Sie in meinem Urlaub Betreuung Ihres Kindes brauchen, wird nach Absprache mit dem Jugendamt eine Tagesmutter mich vertreten.

Krankheit/ Medikamente

In meiner Kindertagespflegestelle gelten dieselben Bestimmungen zum Infektionsschutz, wie in den öffentlichen Betreuungseinrichtungen. Kinder mit Fieber, starkem Husten, Erbrechen, Durchfall und allen Kinderkrankheiten können wegen der Ansteckung NICHT in der Kindertagespflege betreut werden. Das Kind muss mindestens 48 Std. fieber- und durchfallfrei sein, bevor es die Kindertagespflegestelle wieder besuchen darf!

Nach ansteckenden Erkrankungen ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich!

Sollte ihr Kind während der Betreuung krank werden oder sich verletzten bitte ich Sie jederzeit für mich erreichbar zu sein. Denken Sie bitte daran, dass Ihnen vom Gesetzt her eine Arbeitsbefreiung zusteht, wenn ihr Kind krank ist.

Im Krankheitsfall meinerseits wird nach Absprache mit dem Jugendamt eine Tagesmutter mich vertreten.

Schweigepflicht für beide Seiten

Rechtliche Grundlagen:

Vor und bei der Betreuung von Tagespflegekindern müssen Informationen ausgetauscht werden zwischen den Eltern und der Tagesmutter. Diese Informationen oder Daten müssen geschützt werden. Nach dem Sozialgesetzbuch §35 SGB hat jeder, der diese verlangt, einen Anspruch auf das Sozialgeheimnis, das heißt: Alle Ihn betreffenden Sozialdaten dürfen nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Deshalb sollten Informationen, die zwischen Tagesmutter und Eltern ausgetauscht werden, in einem Betreuungsvertrag geschützt werden.

Aufnahmeverfahren

Sie melden sich bei mir oder beim Jugendamt Bocholt. Dann wird ein Kennenlerntermin vereinbart. Das Aufnahmeverfahren ist darauf ausgerichtet, jedem Kind die bestmögliche Betreuung und Förderung zukommen zu lassen. Sie können sich sicher sein, dass ihre Kleinen in meinen Händen liebevoll betreut werden.

Meine Räumlichkeiten

Bei mir stehen den Kindern verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung, um ihre Neugier und Kreativität zu entfalten. Vom Spielzimmer über den Garten bis hin zum Esszimmer biete ich den Kleinen vielfältige Möglichkeiten, zu spielen, zu lernen und sich zu entfalten. Bei mir fühlen sich die Kinder wie zu Hause!

Entdecken Sie die Welt der kleinen Zwerge und geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, in einer liebevollen und fördernden Umgebung aufzuwachsen. Kontaktieren Sie mich noch heute über das Kontaktformular auf meiner Website, um einen Platz für Ihr Kind zu sichern und es in die besten Hände zu geben!